Der Souverän: das Volk
Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes
also die oberste politische Instanz. Es umfasst alle über 18 Jahre alte
erwachsene Frauen und Männer mit Schweizer Bürgerrecht.
Der Souverän wählt das Parlament: die Legislative
Legislative: das Parlament
Die vereinigte Bundesversammlung (Parlament) besteht aus zwei
gleichberechtigten Kammern, dem National- und dem Ständerat.
Die 200 Mitglieder des Nationalrats repräsentieren die Bevölkerung,
die Anzahl Nationalräte eines Kantons ist proportional zu dessen Bevölkerungszahl.
Die 46 Mitglieder des Ständerats vertreten die Kantone (Stände).
Jeder Kanton hat - unabhängig von seiner Bevölkerungszahl -
zwei Sitze im Ständerat, jeder Halbkanton einen.
Damit ist gewährleistet, dass auch die kleinen Kantone einen relativ
grossen Einfluss auf die nationale Politik ausüben können.
Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt.
Die Legislative wählt die Regierung: die Exekutive
Exekutive: der Bundesrat
Der Bundesrat hat 7 Mitglieder. Bundespräsidentin oder Bundespräsident
ist jedes Jahr ein anderes Mitglied.
Das Amt des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin beinhaltet
in erster Linie Repräsentationspflichten.
Daneben führt er oder sie sein oder ihr Departement weiter.
Die Legislative wählt das oberste Gericht: die Judikative
Judikative: die Bundesgerichte
Die oberste Rechtssprechung in der Schweiz erfolgt durch das Bundesgericht
in Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern sowie
seit 2004 durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona und ab 2007
durch das Bundesverwaltungsgericht.
Das Lausanner Gericht besteht aus 30 Mitgliedern sowie 30 Ersatzrichterinnen
und -richtern, dasjenige in Luzern setzt sich aus 11 hauptamtlichen Mitgliedern
sowie 11 nebenamtlichen Bundesrichterinnen und -richtern zusammen und
das erstinstanzliche Gericht im Tessin aus zurzeit 11.
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