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  Politisches System
 
 
 
Der Souverän: das Volk

  Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes
  also die oberste politische Instanz. Es umfasst alle über 18 Jahre alte
  erwachsene Frauen und Männer mit Schweizer Bürgerrecht.
                                                        
  Der Souverän wählt das Parlament: die Legislative

                                             
  Legislative: das Parlament                                         
                                                                                                                                          
  Die vereinigte Bundesversammlung (Parlament) besteht aus zwei
  gleichberechtigten Kammern, dem National- und dem Ständerat.
  Die 200 Mitglieder des Nationalrats repräsentieren die Bevölkerung,
  die Anzahl Nationalräte eines Kantons ist proportional zu dessen Bevölkerungszahl.
 
  Die 46 Mitglieder des Ständerats vertreten die Kantone (Stände).
  Jeder Kanton hat - unabhängig von seiner Bevölkerungszahl -
  zwei Sitze im Ständerat, jeder Halbkanton einen.
  Damit ist gewährleistet, dass auch die kleinen Kantone einen relativ
  grossen Einfluss  auf die nationale Politik ausüben können.
  Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt.
 
   Die Legislative wählt die Regierung: die Exekutive

 
   Exekutive: der Bundesrat

   Der Bundesrat hat 7 Mitglieder. Bundespräsidentin oder Bundespräsident
   ist jedes Jahr ein anderes Mitglied.
   Das Amt des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin beinhaltet
   in erster Linie Repräsentationspflichten.
   Daneben führt er oder sie sein oder ihr Departement weiter.


   Die Legislative wählt das oberste Gericht: die Judikative
 
   Judikative: die Bundesgerichte

   Die oberste Rechtssprechung in der Schweiz erfolgt durch das Bundesgericht
   in Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern sowie
   seit 2004 durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona und ab 2007
   durch das Bundesverwaltungsgericht.
   Das Lausanner Gericht besteht aus 30 Mitgliedern sowie 30 Ersatzrichterinnen
   und -richtern, dasjenige in Luzern setzt sich aus 11 hauptamtlichen Mitgliedern
   sowie 11 nebenamtlichen Bundesrichterinnen und -richtern zusammen und
   das erstinstanzliche Gericht im Tessin aus zurzeit 11.

 

 

 
   
 
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