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Der Nationalrat
Der Nationalrat vertritt das Schweizer Volk.
Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Die Sitze werden gemäss der Bevölkerungszahl (massgebend sind die Ergebnisse der Volkszählung) auf die einzelnen Kantone verteilt, wobei jeder Kanton bzw. Halbkanton mindestens einen Sitz erhält. Die Wahl erfolgt im Verhältniswahlrecht (Proporz), bei einem Sitz im Mehrheitswahlrecht (Majorz).
Grundsätzlich stimmen die Wählerinnen und Wähler in erster Linie für eine Partei und erst in zweiter Linie für den entsprechenden Kandidaten. So werden denn auch zuerst die Parteistimmen ausgezählt und so die Parteistärke festgestellt. Anhand dieser Parteistärke werden die Sitze auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Parteien sind dann die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt.
Die Sitze der Kantone
Im Nationalrat haben nur Fraktionen das Recht, in den parlamentarischen Kommissionen vertreten zu sein. Deshalb schliessen sich kleine Parteien regelmässig untereinander oder mit grösseren Parteien zu Fraktionsgemeinschaften zusammen.
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